Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit Vertragsschluss oder Annahme der Leistung gelten diese Bedingungen als vereinbart und werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich in Abweichung zu diesen Bedingungen vereinbart.
2. Nebenabreden, Ergänzungen, Auftragsänderungen etc. bedürfen der Schriftform.
3. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Kaufleuten und sonstigen Personen differenziert, sind unter Kaufleuten alle Kaufleute des Handelsgesetzbuches zu verstehen. Die Einschränkungen für einen Kaufmann gelten nur, soweit der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

II. Vertragsschluss und Preise

1. Nach Beratung des Kunden und individueller Abstimmung der geforderten Leistung auf seine Bedürfnisse erstellt die Burkhard Krull GmbH einen, auch mündlichen, Kostenvoranschlag welcher sich pauschal an den marktüblichen Preisen orientiert. Dieser Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich.
2. Der zugrundeliegende Kostenvoranschlag kann bis zu 15 % über- oder unterschritten werden.
3. Verbesserungen und Änderungen der Leistungen im Angebot, welche von der Burkhard Krull GmbH zu erbringen sind, gegenüber dem Kostenvoranschlag sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen der Burkhard Krull GmbH zumutbar sind und seinen Interessen dienen.
4. Ein Vertrag über die Leistung kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner das Angebot der Burkhard Krull GmbH schriftlich, auch per Fax oder e-mail, bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Wird das Angebot der Burkhard Krull GmbH angenommen, so gelten die Preise als verbindlich. Alle Preise im Angebot sind mit der derzeit geltendenden Mehrwertsteuer ausgewiesen. Eine mündliche Auftragsvergabe ist zulässig, soweit es sich um die Standart Honorare auf Zeitbasis handelt. Vergleiche dazu die aktuelle Preisliste der Burkhard Krull GmbH .
5. Änderungen seitens der Burkhard Krull GmbH bedürfen der Schriftform und sind, wie auch Ergänzungen hinsichtlich des Auftragsvolumens, schriftlich durch den Vertragspartner zu bestätigen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
6. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine, auch mündliche, Terminbestätigung als unverbindlicher Richttermin und nicht als verbindliche Zusage.
7. Ist es für den Vertragspartner notwendig, neue Geräte oder Geräteteile zu erwerben, welche von der Burkhard Krull GmbH installiert und betriebsbereit gemacht werden sollen, so erfolgt eine direkte Abrechnung über diese Geräteteile mit der Firma, bei der sie erworben werden.

III. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen auf die Rechnung haben je nach Vereinbarung per Überweisung auf das dem Vertragspartner bekannte Konto der Burkhard Krull GmbH , bar nach Abschluss der Arbeiten oder gegen Vorauskasse zu erfolgen.
2. Für alle Leistungen bleibt Vorauskasse oder eine mindestens 50 % betragende Abschlagszahlung für den Fall ausdrücklich vorbehalten, dass Umstände zutage treten, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen. Soweit nicht anderes vereinbart, ist die Burkhard Krull GmbH an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
3. Die Burkhard Krull GmbH hat die Rechnung nach Abschluss der Arbeit alsbald zu erstellen. Die Zahlungsfrist für den Vertragspartner beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
4. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Burkhard Krull GmbH berechtigt, den Vertragspartner sofort ab Ablauf der Zahlungsfrist anzumahnen. Durch die Mahnung tritt Verzug des Vertragspartners ein. Erfolgt innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche keine Zahlung, ist die Burkhard Krull GmbH wahlweise berechtigt, den Vertragspartner ein zweites mal unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag und unter Erhebung einer Mahngebühr i.H.v. 50,- ? anzumahnen oder sofort den Erlass eines Mahnbescheides bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
5. Die Burkhard Krull GmbH ist berechtigt, die Leistungen für einen im Verzug befindlichen Vertragspartner einzustellen, bzw. nicht mehr zu erbringen, auch wenn über diese Leistungen bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde.
6. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Burkhard Krull GmbH berechtigt, Zinsen i.H.v. 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, andernfalls den gesetzlichen Zinssatz i.H.v. 4 %. Der Vertragspartner trägt sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
7. Sämtliche Zahlungen des Vertragspartners werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders-lautenden Bestimmungen des Vertragspartners. Die Vereinbarung einer anderen Anrechnung bedarf der Schriftform.
8. Die Rechte des Vertragspartners aus den §§ 273, 320, 478 BGB sind ausgeschlossen, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist. Der Vertragspartner ist, soweit er nicht Kaufmann ist, zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandelung, und Minderung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

IV. Software

1. Soweit Programme zum Leistungsumfang gehören, wird dem Vertragspartner ein Nutzungsrecht eingeräumt, welches sich nach den Bestimmungen des Softwareherstellers und dessen urheberrechtlichen Bestimmungen richtet.
2. Soweit von der Burkhard Krull GmbH Programme zum Optimieren der Computer erstellt werden, wird dem Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht dahingehend eingeräumt, dass er diese Programme weder vervielfältigen, noch an andere überlassen darf, auch nicht an Tochterunternehmen oder Zweigstellen.
3. Soweit von der Burkhard Krull GmbH Datenbanken und andere Anwendersoftware hergestellt wird, sind diese urheberrechtlich geschützt und nur wie im vorgenannten Absatz beschrieben zu verwenden. Sollen diese Programme weitergereicht, bzw. anderweitig genutzt werden, so bedarf das der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Burkhard Krull GmbH und ist nur gegen ein zu vereinbarendes Entgelt möglich.
4. Bei Verstoß gegen das Überlassungsverbot der vorgenannten zwei Absätze ist eine Vertragsstrafe i.H.v. 250 % des Wertes des überlassenen Produktes in Euro zu zahlen.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gelten für die zu erbringenden Leistungen und sind im Streitfalle für jeden Vertragsteil gesondert zu bestimmen. Ein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangelfolgeschadens verjährt jedoch ebenfalls nach einem halben Jahr.
2. Das Recht des Vertragspartners, sich wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die Burkhard Krull GmbH vom Vertrag zu lösen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Haftung der Burkhard Krull GmbH ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei Erbringung der Leistungen durch den Inhaber selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beschränkt. Sofern der Vertragspartner darüber hinaus Schadensersatz geltend machen kann, ist die Haftung für entfernte Schäden ausgeschlossen und die Haftung auf eine Höchstsumme von 1000,- ? pro Streitfall begrenzt.
4. Eine Haftung für Schäden, die durch bereits vorhandene Software oder Computer und Zubehörteile verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass der Schaden durch neu eingebaute Computerteile und Vernetzungen entstanden ist, trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner hat zur Minimierung von Schäden und zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes mindestens eine aktuelle und komplette Datensicherung durchzuführen, bzw. zu veranlassen. Darüber hat er einen Nachweis zu führen. Für Schäden, die aufgrund einer nicht durchgeführten Datensicherung entstanden sind, haftet die Burkhard Krull GmbH nicht.
5. Die Fristen für die Mängelanzeige richten sich danach, ob es sich um offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel handelt.
a. Der Vertragspartner hat der Burkhard Krull GmbH einen aufgetretenen und offensichtlichen Mangel innerhalb einer Woche schriftlich, auch per Fax oder E-mail, anzuzeigen. Offensichtlich ist ein Mangel der offen zutage liegt oder der jedenfalls durch den Vertragspartner sofort als Mangel erkannt wird. Nach Ablauf der Frist ist die Burkhard Krull GmbH frei von der Gewährleistungspflicht, kann sich jedoch ausdrücklich aus Kulanz zu einer Nachbesserung auf Kosten des Vertragspartners bereit erklären.
b. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich, auch per Fax oder E-mail, zu rügen.
c. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
6. Die Burkhard Krull GmbH ist berechtigt, die innerhalb der Frist angezeigte mangelhafte Leistung ( eig. Kosten ) nachzubessern oder neu zu erbringen. Die Burkhard Krull GmbH hat drei Nachbesserungsversuche. Es bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der dritten Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung liegt beim Vertragspartner.

VI. Datenschutz

1. Alle Mitarbeiter der Burkhard Krull GmbH sind über die datenschutzrechtlichen Regelungen belehrt worden.
2. Die Burkhard Krull GmbH speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Burkhard Krull GmbH jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit dieser den Kunden betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Weder die gespeicherten Daten, noch der Inhalt privater Daten des Kunden, werden ohne dessen Einverständnis durch die Burkhard Krull GmbH an Dritte weitergeleitet. Dies gilt nicht, soweit die Burkhard Krull GmbH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, Daten zu offenbaren oder soweit international technisch anerkannte Normen dies vorsehen und der Kunde dem nicht widerspricht. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht wird verwiesen.
3. Die Burkhard Krull GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Übertragungen in offenen Netzen nach dem derzeitigen technischen Stand nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass auf dem Internet-Server gespeicherte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit von der Burkhard Krull GmbH eingesehen werden können. Gleichzeitig wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch andere Teilnehmer am Internetverkehr technisch in der Lage sein können, unbefugt in die Netzsicherheit und Nachrichtenverkehr einzugreifen, zu stören und zu kontrollieren. Der Kunde trägt vollumfänglich selbst Sorge für die Sicherheit der vom ihm im Netzwerk und Internet übermittelten sowie auf Servern gespeicherten Daten.

VII. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand bei Abschluss aller Verträge ist Berlin.
3. Sämtliche Geschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.